Die Schweiz stärkt den Datenschutz: Was ist neu?
Am 01. September 2023 tritt ein neues Datenschutzgesetz (nDSG) in der Schweiz in Kraft. Das Ziel der Totalrevision ist, das Schweizer Datenschutzrecht (DSG) auf das Niveau der EU anzuheben und zahlreiche Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzunehmen.
In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Datenschutz für dich zusammengefasst.
- Unser praktisches Infoblatt bietet dir einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte und erforderlichen Massnahmen.
- Mache unseren Online-Datenschutz-Check und erfahre, inwieweit dich die Neuerungen betreffen.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Als Marketingagentur dürfen wir für zahlreiche Personen, Organisationen und Unternehmen Webseiten verwalten, verschiedenste Kampagnen realisieren und unterschiedlichste Marketingmassnahmen umsetzen.
Obwohl die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften letztendlich bei dir als Kundin oder Kunde liegt, stehen wir dir bei Fragen und Unklarheiten bezüglich der Neuerungen im Bereich Marketing und Digitale Medien zur Seite. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Datenverwaltung unserer Produkte und Dienstleistungen den vorgegebenen Bestimmungen entspricht. Für alle weiteren rechtlichen Fragen und interne Datenschutzmassnahmen empfehlen wir eine spezifische rechtliche Beratung oder die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten.
Wir unterstützen dich gerne dabei, dass deine Marketingaktivitäten und deine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass der Schutz deiner Kundinnen und Kunden gewährleistet ist.

Erweiterte Informationspflichten im neuen Datenschutzgesetz
Im neuen Datenschutzgesetz wurden die Informationspflichten erweitert. Im Vergleich zum bestehenden Gesetz besteht nun die Verpflichtung für verantwortliche Personen, bei jeder Beschaffung von personenbezogenen Daten die betroffenen Personen zu informieren.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Dabei handelt es sich um Daten, die direkt oder indirekt Rückschlüsse auf eine Person zulassen, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer oder IP-Adresse.
Die aufgeführten Anforderungen müssen den betroffenen Personen bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten mitgeteilt werden:
- Bearbeitungszweck
- Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- allfällige Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, denen Personendaten bekannt gegeben werden
- bei Bekanntgabe der Daten ins Ausland: der Staat oder das internationale Organ und gegebenenfalls die Garantien zum Schutz der Personendaten
Neu ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, die diese erweiterten Informationspflichten gemäss dem neuen Datenschutzgesetz beinhaltet.