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Neues Datenschutzgesetz 2023 – Was muss ich wissen?

Was ist das nDSG oder revDSG? Was ändert sich? Wie betrifft das neue Datenschutzgesetz mich und mein Unternehmen oder meine Organisation?

5 Minuten Lesezeit

Inhalt

  1. Was ist neu?
  2. Was bedeutet das?
  3. Infoblatt
  4. Erweiterte Informationspflichten
  5. Datenschutz-Check ⭐

Verfasst von

Robin Stierli

Robin Stierli
Partner, Beratung & Projektmanagement

Die Schweiz stärkt den Datenschutz: Was ist neu?

Am 01. September 2023 tritt ein neues Datenschutzgesetz (nDSG) in der Schweiz in Kraft. Das Ziel der Totalrevision ist, das Schweizer Datenschutzrecht (DSG) auf das Niveau der EU anzuheben und zahlreiche Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzunehmen.

In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Datenschutz für dich zusammengefasst.

Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?

Als Marketingagentur dürfen wir für zahlreiche Personen, Organisationen und Unternehmen Webseiten verwalten, verschiedenste Kampagnen realisieren und unterschiedlichste Marketingmassnahmen umsetzen.

Obwohl die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften letztendlich bei dir als Kundin oder Kunde liegt, stehen wir dir bei Fragen und Unklarheiten bezüglich der Neuerungen im Bereich Marketing und Digitale Medien zur Seite. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Datenverwaltung unserer Produkte und Dienstleistungen den vorgegebenen Bestimmungen entspricht. Für alle weiteren rechtlichen Fragen und interne Datenschutzmassnahmen empfehlen wir eine spezifische rechtliche Beratung oder die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten.

Wir unterstützen dich gerne dabei, dass deine Marketingaktivitäten und deine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass der Schutz deiner Kundinnen und Kunden gewährleistet ist.

Infoblatt neues Datenschutzgesetz in der Schweiz 2023 Infoblatt neues Datenschutzgesetz in der Schweiz 2023

Online-Datenschutz-Check

Erweiterte Informationspflichten im neuen Datenschutzgesetz

Im neuen Datenschutzgesetz wurden die Informationspflichten erweitert. Im Vergleich zum bestehenden Gesetz besteht nun die Verpflichtung für verantwortliche Personen, bei jeder Beschaffung von personenbezogenen Daten die betroffenen Personen zu informieren.

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Dabei handelt es sich um Daten, die direkt oder indirekt Rückschlüsse auf eine Person zulassen, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer oder IP-Adresse.

Die aufgeführten Anforderungen müssen den betroffenen Personen bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten mitgeteilt werden:

  • Bearbeitungszweck
  • Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • allfällige Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, denen Personendaten bekannt gegeben werden
  • bei Bekanntgabe der Daten ins Ausland: der Staat oder das internationale Organ und gegebenenfalls die Garantien zum Schutz der Personendaten

Neu ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, die diese erweiterten Informationspflichten gemäss dem neuen Datenschutzgesetz beinhaltet.

Datenschutz-Check: Dein Ergebnis

Vielen Dank für das Ausfüllen unseres Datenschutz-Checks. Du erhälst dein Ergebnis direkt per E-Mail. Bei Fragen kannst du dich gerne bei uns melden.

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Fragen & Antworten

Das Schweizer Datenschutzgesetzt bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.

Die DSGVO enthält Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU.

«Privacy by Design» bedeutet, dass der Schutz der Privatsphäre und der respektvolle Umgang mit personenbezogenen Daten von Anfang an in die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen integriert werden.

«Privacy by Default» stellt sicher, dass bereits bei der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen standardmässig die höchsten Sicherheitsstandards und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen gelten, ohne dass die Nutzer dies separat einstellen müssen.

Ja, es ist nahezu unmöglich, eine Webseite zu betreiben, die keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Selbst IP-Adressen, die häufig in Server-Logs oder Webanalyse-Tools erfasst werden, gelten als personenbezogene Daten. Daher benötigen die meisten Webseiten grundsätzlich eine Datenschutzerklärung.

Im Gegensatz zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht in der Schweiz gemäss dem nDSG keine Verpflichtung zur Verwendung von Cookie-Bannern. Wenn dein Unternehmen nicht der DSGVO unterliegt, musst du kein Cookie-Banner implementieren.

Quellen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90134.html

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/fakten-trends/digitalisierung/datenschutz/neues-datenschutzgesetz-rev-dsg.html

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